Der Firma Bianco Umzugsservice
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder eine Rechtspflegepersonengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung der gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Juristische Personen des öffentlichen Rechts sind öffentlich-rechtliche Sondervermögen gelten im Rahmen der Gemeinschaftsbedingungen als Unternehmer.
2. Leistungen
Erweitert der Kunde nach Vertragsschluss den Leistungsumfang oder entstehen im Rahmen der vertragliche Leistungen für Bianco Umzugsservice unvorhersehbare Aufwendungen, sind diese durch den Kunden entsprechend des Preis- und Leistungsverzeichnisses zusätzlich zu vergüten. Das von Bianco Umzugsservice eingesetzte Personal führt keine Elektro und/oder
Bianco Umzugsservice kann einen weiteren Frachtführer/ Subunternehmer mit der Durchführungdes Umzugs beauftragen. Des Weiteren hat Bianco Umzugsservice das Recht, weitere Unternehmen zur Erbringung zusätzlich durch den Kunden gebuchter weiterer Leistungen hinzuzuziehen.
Bianco Umzugsservice führt ihre Verpflichtungen mit der größten Sorgfalt unter Wahrung der Interessen des Kunde gegen Bezahlung des vereinbarten Endgeldes aus.
Der Kunde kann vor Vertragsschluss ein Kostenpreisangebot anfordern.
Der Kunde kann hierzu der Bianco Umzugsservice über deren Website, per E-Mail und telefonisch bestimmte Informationen über den Umzug zukommen lassen. Online geschieht dies durch vollständiges Ausfüllen des auf der Homepage von Bianco Umzugsservice bestehenden Preisanfrageformulars.
Der Kunde ist verpflichtet die eingegebenen und mitgeteilten Informationen zutreffend anzugeben. Sie bilden Grundlage für die von Bianco Umzugsservice berechneten Kosten und die spätere Durchführung des Umzugs im Rahmen der Planung. Falsche oder unterlassene Angaben gehen zu Lasten des Kunden. Sofern vom Kunden falsche Angaben gemacht werden, können weitere Kosten entstehen oder es kann dazu führen, dass der Umzug am geplanten Tag nicht durchgeführt werden kann.
Nach Vorliegen der erforderlichen Informationen erhält der Kunde sodann von Seiten der Bianco Umsatzservice einen auf ihn zugeschnittenen Kostenvoranschlag. Sagt der Kostenvoranschlag dem Kunden zu, bestätigt der Kunde den Auftrag schriftlich. Bei Bestätigung des Auftrags, lässt Bianco Umzugsservice dem Kunden eine Auftragsbestätigung zukommen. Der Vertragsschluss kommt durch die Auftragsbestätigung der Bianco Umzugsservice zustande.
Der Kunde ist verpflichtet wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen, insbesondere im Hinblick auf die Angaben zum Ein- und Auszug (beispielsweise lokale Gegebenheit, Meterangaben bei Laufwegen zum LKW-Fahrzeug, Quadratmeterangaben, Zimmeranzahl, Personen im Haushalt, Aufzug/Stockwerkangaben, Kellerräume, Inhalt der Umzugsgutliste, etc.) (Der Kunde ist verpflichtet eine vollständige Umzugsgutliste an Bianco Umzugsservice zu übersenden.)
Falls erforderlich ist der Kunde für die Einholung von behördlichen Genehmigung für Halteverbotszonen für den vereinbarten Zeitraum des Umzugs am Ein- und Auszugsort verantwortlich. Soweit der Kunde bei Bianco Umzugsservice als Zusatzleistung die Besorgung einer Halteverbotszone für den Auszug besorgt oder den Einzugsort gebucht hat, ist Bianco Umzugsservice verpflichtet, sich über die Besorgung von Halteverbotszonen für den für den Kunden vereinbarten Umzugszeitraum zu bemühen. Die Besorgung von Halteverbotszonen steht insbesondere unter dem Vorbehalt der behördlichen Genehmigung.
Der Kunde ist des Weiteren verpflichtet, Bianco Umzugsservice sämtliche aufgrund gesetzliche bzw. behördliche Vorgaben die für das betreffende der Umzugsgut erforderlichen Dokumente/Begleitpapiere, Erlaubnisse, etc.-soweit erforderlich- zur Verfügung zu stellen. Gemäß § 451 b III 2 HGB ist Bianco Umzugsservice nicht verpflichtet diese Unterlagen zu prüfen.
Der Kunde ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile, insbesondere empfindliche Geräte, fachgerecht für den Transport zu sichern. Zur Überprüfung dieser vom Kunden vorgenommenen Transportsicherung ist Bianco Umzugsservice nicht verpflichtet.
Der Kunde hat sicherzustellen, dass er selbst an der Be- und Endladestelle anwesend ist. Ist er daran gehindert, benennt der Kunde Bianco Umzugsservice einen bevollmächtigten Dritten, der zur Absendung bzw. für die Empfangnahme des Umzugsguts, zur Überprüfung desselben auf Schäden und zur Abnahme der Leistung von Bianco Umzugsservice berechtigt ist. Der Kunde hat seinen Bevollmächtigten über alle Auftragsdetails, Vertragsangelegenheiten und sonstigen Vereinbarungen zu informieren.
Bei Verspätungen, die dadurch entstehen, dass der Kunde abwesend ist oder auch nicht ordnungsgemäß vertreten wird, ist Bianco Umzugsservice berechtigt, wegen der entstehenden Kosten einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von EUR 20,-- pro angefangener halben Stunde pro vor Ort anwesenden Umzugsmitarbeiter zu berechnen. Ab 3 Stunden Wartezeit ist Bianco Umzugsservice berechtigt, ohne die Erbringung ihrer Umzugsdienstleistung den vertraglich vereinbarten Frachtlohn dem Kunden im Wege der Pauschalierung Schadensersatz vollständig zu berechnen. Dem Kunden ist in beiden Fällen der Nachweis gestattet, der geltend gemachte Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale.
Im Falle der Vorkasse/Überweisung sind bei der Buchung 100% des Auftragswertes sofort fällig, sobald 15 Tage oder weniger zwischen Buchung und Umzugsdatum liegen.
Im Falle der Zahlarten PayPal und Kreditkarte gilt folgendes: 15 Tage vor dem Umzugsbeginn werden 50% des Auftragswertes als Anzahlung fällig. Die verbleibenden 50% des Auftragswertes sowie etwaige durch nachteilige Erweiterung des Leistungsumfanges entstandenen Kosten, die nicht bereits nachvergütet wurden, werden zwei Tage nach dem Umzug fällig.
Trinkgelder sind nicht mit der Rechnung von Bianco Umzugsservice verrechenbar. Der von Bianco Umzugsservice ausführende Möbelspediteur ist nicht berechtigt, Gelder entgegenzunehmen. Zahlungen direkt an diesen haben daher keine schuldbefreiende Wirkung gegenüber Bianco Umzugsservice.
Der Kunde kann den Umzugsvertrag jederzeit kündigen. Kündigt der Kunde, so kann Bianco Umzugsservice sofern die Kündigung auf Gründen beruht, die nicht dem Risikobereich von Bianco Umzugsservice zuzurechnen sind, gemäß § 415 Abs.1 HGB entweder die vereinbarte Fracht, das etwaige Standgeld sowie zu ersetzende Aufwendungen unter Anrechnung dessen, was Bianco Umzugsservic infolge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen erspart oder anderweitig erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt, oder ein Drittel der vereinbarten Fracht verlangen.
Daneben räumt Bianco Umzugsservice dem Kunden ein Kündigungsrecht wie folgt zu: Bei einer Kündigung ohne wichtigen Grund wird eine Rücktrittszahlung von 25% des veranschlagten Entgelts erhoben. Kündigt der Kunde den Vertrag später als 7 Tage vor dem vereinbarten Umzugstermin, so hat Bianco Umzugsservice ein Anspruch auf 100% der vereinbarten Vergütung.
Die Möglichkeit zur Stornierung entfällt, sobald der ursprünglich vereinbarte Umzugstermin bereits nach Vertragsschluss durch den Kunden verschoben wurde und diese Verschiebung durch Bianco Umzugsservice akzeptiert wurde.
Rücktrittsrecht für Bianco Umzugsservice
Ein derartiges Rücktrittsrecht steht der Bianco Umzugsservice auch zu, wenn bei Vertragsschluss nicht erkennbare Umstände vorliegen, die ein Rücktritt unter Berücksichtigung eines anerkannten Interesses von Bianco Umzugsservice Rechtfertigen, z.B. im Falle einer höheren Gewalt, Streiks, Katastrophen.
Storniert Bianco Umzugsservice einen Tag vor dem vereinbarten Umzugstermin oder am Umzugstag selbst, so hat der Kunde Anspruch auf eine Entschädigung. Diese Entschädigung dient dem Zweck, die Differenz abzudecken, die dem Kunden durch ein durchgeführtes Ersatzgeschäft entstehen. Die Erklärung des Rücktritts durch Bianco Umzugsservice hat schriftlich zu erfolgen, wobei eine E-Mail ausreichend ist.
Eine Änderung des Umzugsdatums nach Vertragsschluss ist möglich, soweit das Umzugsdatumzum Zeitpunkt der Änderung mehr als 14 Tage in der Zukunft liegt und das neue Umzugsdatum innerhalb der nächsten 15 Tage ab Zeitpunkt der Änderung liegt.
Bei Verträgen mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögen gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Als Erfüllungsort für Lieferung Zahlung, sowie als Gerichtsstand, wird der Sitz des Standorts der Bianco Umzugsservice in Heilbronn vereinbart.
– Unterrichtung über die Haftungsbestimmungen gemäß § 451 g HGB –
Bianco Umzugsservice haftet als Frachtführer nach dem Umzugsvertrag und dem Handelsgesetzbuch (HGB). Diese Haftungsgrundsätze finden auch bei grenzüberschreitenden Beförderungen mit Beginn oder Ende in Deutschland Anwendung, selbst wenn hierfür verschiedenartige Beförderungsmittel eingesetzt werden.
Haftungshöchstbetrag Die Haftung von Bianco Umzugsservice wegen Verlust oder Beschädigung ist gemäß § 451 e HGB auf einen Betrag von 620 Euro je Kubikmeter Laderaum, der zur Erfüllung des Vertrages benötigt wird, beschränkt. Wegen Überschreitung der Lieferfrist ist die Haftung von Bianco Umzugsservice auf den dreifachen Betrag der Fracht begrenzt. Haftet Bianco Umzugsservice wegen der Verletzung einer mit der Ausführung des Umzuges zusammenhängenden vertraglichen Pflicht für Schäden, die nicht durch Verlust oder Beschädigung des Gutes oder durch Überschreitung der Lieferfrist entstehen, und handelt es sich um andere Schäden als Sachund Personenschäden, so ist in diesem Fall die Haftung auf das Dreifache des Betrages begrenzt, der bei Verlust des Gutes zu zahlen wäre.
Es besteht die Möglichkeit, eine weitergehende Haftung als die gesetzliche mit Bianco Umzugsservice zu vereinbaren oder eine Transportgüterversicherung abzuschließen.
Hat Bianco Umzugsservice für Verlust des Gutes Schadenersatz zu leisten, so ist der Wert am Ort und zur Zeit der Übernahme zur Beförderung zu ersetzen. Bei Beschädigung des Gutes ist die Differenz zwischen dem Wert des unbeschädigten Gutes und dem Wert des beschädigten Gutes zu ersetzen. Maßgeblich ist der Wert des Gutes am Ort und zu der Zeit der Übernahme. Der Wert des Gutes bestimmt sich nach dem Marktpreis. In beiden Fällen sind auch die Kosten der Schadensfeststellung zu ersetzen.
Besondere Haftungsausschlussgründe
(1) Bianco Umzugsservice ist gemäß § 451 d HGB von der Haftung befreit, soweit der Verlust oder die Beschädigung auf eine der folgenden Gefahren zurückzuführen ist:
Beförderung und Lagerung von Edelmetallen, Juwelen, Edelsteinen, Geld, Briefmarken,
Münzen, Wertpapieren oder Urkunden (§ 451 d Abs.1 Nr.1 HGB);
ungenügende Verpackung oder Kennzeichnung durch den Absender (§ 451 d Abs.1 Nr.2 HGB);
Behandeln, Verladen oder Entladen des Gutes durch den Absender (§ 451 d Abs.1 Nr.3 HGB);
Beförderung und Lagerung von nicht vom Möbelspediteur verpacktem Gut in Behältern (§ 451 dAbs.1 Nr.4 HGB);
Verladen oder Entladen von Gut, dessen Größe oder Gewicht den Raumverhältnissen an der Ladestelle oder Entladestelle nicht entspricht, sofern Bianco Umzugsservice den Absender auf die Gefahr einer Beschädigung vorher hingewiesen und der Absender auf die Durchführung der Leistung bestanden hat (§ 451 d Abs.1 Nr.5 HGB);
Beförderung und Lagerung lebender Tiere oder von Pflanzen (§ 451 d Abs.1 Nr.6 HGB);
natürliche oder mangelhafte Beschaffenheit des Gutes, der zufolge es besonders leicht Schäden, insbesondere durch Bruch, Funktionsstörungen, Rost, inneren Verderb oder Auslaufen, erleidet (§ 451 d Abs.1 Nr.7 HGB).
Ist ein Schaden eingetreten, der nach den Umständen des Falles aus einer der unter 1. bis 7. bezeichneten Gefahren entstehen konnte, so wird vermutet, dass der Schaden aus dieser Gefahr entstanden ist. Bianco Umzugsservice kann sich auf die besonderen Haftungsausschlussgründe nur berufen, wenn Bianco Umzugsservice alle ihr nach den Umständen obliegenden Maßnahmen getroffen und besondere Weisungen beachtet hat.
(2) Der Lagerhalter haftet nicht für Schäden die durch Kernenergie und an radioaktiven oder durch radioaktive Stoffe verursacht worden sind.
Geltung der Haftungsbefreiungen und -begrenzungen
(1) Die Haftungsbefreiungen und -beschränkungen gelten auch für Ansprüche aus außervertraglicher Haftung wegen Verlust oder Beschädigung des Gutes oder wegen Überschreitung der Lieferfrist, sofern Bianco Umzugsservice nicht vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewusstsein gehandelt hat, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten wird.
(2) Die vorgenannten Haftungsbefreiungen und -beschränkungen gelten auch für das Personal
Ausführender Möbelspediteur
Beauftragt Bianco Umzugsservice für den Umzug einen anderen, ausführenden Möbelspediteur, so haftet dieser in gleicher Weise wie der beauftragte Möbelspediteur, solange sich das Gut in seiner Obhut befindet. Der ausführende Möbelspediteur kann alle frachtvertraglichen Einwendungen geltend machen.
Für Schäden nicht am Gut wie z.B. am Gebäude, im Treppenhaus etc., die der ausführende Möbelspediteur verursacht hat und die ihm zuzurechnen sind, haftet der ausführende Möbelspediteur. In solchen Fällen tritt Bianco Umzugsservice ihren Schadensersatzanspruch gegen den ausführenden Möbelspediteur an den Kunden ab.
Für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gelten folgende wichtige Besonderheiten:
(1) Äußerlich erkennbare Beschädigungen und Verluste des Gutes sind nach Anlieferung Bianco Umzugsservice gegenüber gemäß § 451 f Nr.1 HGB spätestens am nächsten Tag detailliert und hinreichend konkret in Textform (E-Mail, Brief, Fax) anzuzeigen. Ein einfacher Vermerk auf dem Leistungsnachweis, Ablieferungsbeleg oder Schadensprotokoll genügt dieser Anzeigepflicht nicht.
Eine mündliche Rüge ist zulässig, wenn der Schaden „bei Ablieferung“ reklamiert wird. Im Übrigen gelten dieselben Grundsätze wie im Rahmen des § 438 HGB: Die Schadensanzeige muss demnach inhaltlich ausreichend konkretisiert sein. Pauschale oder oberflächliche Rügen genügen nicht.
(2) Äußerlich nicht erkennbare Beschädigungen und Verluste müssen Bianco Umzugsservice gegenüber gemäß § 451 f Nr.2 HGB innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung, ebenfalls detailliert und hinreichend konkret in Textform, angezeigt werden.
(3) Werden Schäden und Verluste nicht in den genannten Fristen geltend gemacht, so erlöschen die Haftungsansprüche des Kunden.
(4) Überschreitungen der Lieferfrist müssen gemäß § 438 Abs.3 HGB binnen 21 Tagen nach Ablieferung in Textform angezeigt werden. Ansprüche wegen Überschreitung der Lieferfris erlöschen ebenfalls, wenn der Kunde Bianco Umzugsservice gegenüber diese nicht innerhalb dieser Frist nach Ablieferung anzeigt.
(5) Für die Wahrung der Fristen genügt die rechtzeitige Absendung einer detaillierten und hinreichend konkreten Anzeige in Textform an den beauftragten oder abliefernden Möbelspediteur, die ihren Aussteller erkennen lässt.
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